Gerichtsurteile zu Detektei, Detekteien, Detektiv.
Einige Detektei Gerichtsurteile zur Information
Auszug zu Gerichtsurteile zur Dienstleistung von Detekteien, einer Detektei, Detektiv, Privatdetektiv, einer Berufsdetektei, Wirtschaftsdetektei und von Privatdetektiven, zu Ehe und Unterhalt, Kindern, Betriebsrat, Mietern, Nachbarschaftsstreit, Arbeitgeber, Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankenscheinbetrug und allgemein.
Detektei - Gerichtsurteile - Ehe
Im Unterhaltsprozeß sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
(OLG Schleswig , Az. 15WF 1592/93)
Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen. Mit der Zuwendung zu den anderen Partnern, während der Ehe, verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat. Von einem völligen Ausschluß des Unterhalts sieht das Gericht ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau "nur" einige Wochen gedauert hat.
(OLG-Frankfurt a.M., Az. 1 UF 181/00)
Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden Fall, den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau
(OLG-Frankfurt, Az. 1 UF 94/01)
Das OLG-Koblenz entschied, daß die Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von rund 7.000 EUR zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, daß die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe - im Verhältniss zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen verhältnissmäßig waren.
(OLG-Koblenz, Az. - 11 WF 70/02)
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG-Stuttgart, Az. 8WF96/88)
Unterhalt - entführte - versteckte - Kinder
Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht selbständig und unverzüglich an und der unterhaltspflichtige Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus, so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten für die Detektei sind in jedem Fall durch das unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs. 1 ZPO. oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB. zu ersetzen sind.
(AG.-Tempelhof-Kreuzberg, Az. 140 F 14873/98)
Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muß der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe.
(BGH, Az. VI ZR 110/89)
Mieter - Nachbarschaftsstreit
Mieter, die in einem Räumungsprozeß mit Hilfe eines Detektiv die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarfen, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
(AG Hamburg, Az. 38 C 110/96)
Auch das Landgericht Köln hat entschieden, daß die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein. So wurden in diesem Fall die Detektivkosten in Höhe von 30.500,00 DM bis zu einer Höhe von 26.285,89 DM als erstattungsfähig im Sinne der ZPO. anerkannt, so daß diese nun von den verurteilten Tatpersonen zu tragen sind.
(LG Köln, Az. 13 T 97/99)
Arbeitgeber - Arbeitsrecht - Wirtschaft:
Betriebsrat, Mißbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Blaumacher), Diebstahl, Videoüberwachung,
Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.
(Finanzgericht Hessen, Az. 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576)
Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
(BAG, Az. 1 ABR 26/90)
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren
(BAG, Az. 1ABR26/90)
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetaüscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
(BAG Kassel, Az. 8AZR 5/97)
Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig Krank geschrieben ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet (hier: Tapezier- u. Malerarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
(LAG Rheinland Pfalz, Az. Sa 979/99)
Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen ohne daß es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
(LAG Hamm Az 15 Sa 437/91)
Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn, dem Arbeitgeber gegenüber, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen, die als Detektive in Ermittlungs-/ und Observationstätigkeiten erfahren sind.
(LAG Rheinland-Pfalz, Az 5 Sa 540/99)
Trotz eines vorangegangenen Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren, bleibt der Arbeitgeber in der rechtlichen Lage, die Detektivkosten in einem folgenden Schadensersatzprozess geltend zu machen.
(ARBG Hagen, Az.3 Ca 618/90)
Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen des Arbeitgeber zu dem Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schweren Verstößen" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes, (BAG Az., 2 AZR 3/83), bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb, trotz erfolgter Krankschreibung.
(LAG München, Az. 6 Sa 96/82)
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO war
(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)
Hat ein Bewerber seinem späteren Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse vorgelegt, muss er nach einer Entlassung auch noch Schadensersatz leisten. Das Landesarbeitsgericht in Köln entschied, die aufgewendete Vergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sei zurückzuzahlen. Der Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass Arbeitszeugnisse der Wahrheit entsprechen.
(LAG Köln, Urteil vom 16.06.2000, Az. 11 Sa 1511/99)
Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der sich in dienstlichen Angelegenheiten hat bestechen lassen, fristlos kündigen, auch wenn er nach Tarifvertrag wegen langjähriger Beschäftigung nur aus "wichtigem Grund" entlassen werden darf. Unbedeutend ist hierbei ob dem Arbeitgeber durch die Tat seines Beschäftigten ein Nachteil entstanden ist. Es besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer "nicht mehr allein die Interessen seiner Firma wahrnimmt". Dies reicht als Grund für eine fristlose Kündigung aus.
(LAG Düsseldorf Az. 18 Sa 366/01)
Testkäufe reichen als Beweise aus.
(AG. Kaiserslautern, Az. 5 CA 119/84)
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig wenn Warenverlust entstanden ist oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
(BAG 5 AZR 116/86)
Schuldner - Zwangsvollstreckung
In der Zwangsvollstreckung sind Ermittlungskosten einer Detektei zur Einholung von Auskünften über Anschrift, Arbeitgeber, Vermögenslage und Kreditwürdigkeit des Schuldners - auch wenn sie erfolglos waren - notwendig und damit erstattungsfähig.
(LG Köln, Az. 9 T 106/83)
Lässt ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners durch ein Detektivbüro ermitteln weil der Schuldner sich polizeilich nicht gemeldet hat, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schuldner zu erstatten.
(LG Aachen, Az. 5 T 75/85)
Detektivkosten sind, wenn sie zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig waren, als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen und daher erstattungsfähig.
(LG Freiburg/Breisgau, Az. 3 T 80/94)
Detektive - Gerichtsurteile - Kosten - allgemein
Unter anderem haben der erste Senat des OLG`s Hamm (Az. 15W405/68), München (Az. W1234/76) und Braunschweig (Az. 3W10/74) in ihren rechtskräftigen Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
(gemäß §91, Abs. 1, Satz 1 ZPO.)
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.
(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)
Die Kosten der Zuziehung eines Detektives (hier: 511,29 EUR) sind in einem Rechtsstreit notwendig, wenn eine Partei ihn zugezogen hat, um die Anschrift eines Zeugen zu ermitteln, der bisher für die Partei trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melderegistern unauffindbar war. Die geltend gemachten Detektivkosten waren zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 91, Abs. 1 Satz 1 ZPO. erforderlich und sind daher von der Beklagten zu tragen
(OLG Koblenz, Az. 14 W 391/98)
Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.
(AG Hessen, Az. 8K3370/88)
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